DGUV Regel 112-991 - Benutzung von Fuß- und Knieschutz

Broschuere: DGUV Regel 112-991 - Benutzung von Fuß- und Knieschutz
Diese DGUV Regel erläutert die Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention“ (DGUV Vorschrift 1) hinsichtlich der Benutzung von Fuß- und Knieschutz. In dieser Regel sind die Achte Verordnung zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz, das Arbeitsschutzgesetz und die PSA-Benutzungsverordnung berücksichtigt. Diese DGUV Regel findet Anwendung auf die Auswahl, Beschaffung, Bereitstellung und die Benutzung von Fußschutz, z.B. Sicherheitsschuhe, Schutzschuhe und Berufsschuhe, sowie auf den Knieschutz.
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